Ihr KFZ–Sachverständigenbüro führt im Auftrag der GTÜ die Hauptuntersuchung an Ihrem KFZ mit modernsten Mitteln durch.
Die Hauptuntersuchung wird i. d. R. alle zwei Jahre wiederholt, um die Verkehrstauglichkeit Ihres Fahrzeugs festzustellen. Als GTÜ–Partner erledigen wir für Sie Ihre Hauptuntersuchung in Gießen und in Alsfeld.
Seit dem 01.01.2010 ist mit der Einführung der Untersuchung des Motormanagement– und Abgasreinigungssystems (UMA) die Untersuchung der Abgase ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Dabei ist es möglich die Untersuchung des Motormanagement– und Abgasreinigungssystems (UMA) vor der eigentlichen Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Bis zu einem Monat vor der Hauptuntersuchung kann die Untersuchung der Abgase durch eine amtlich anerkannte Werkstatt durchgeführt werden.
Im Namen der GTÜ bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Hauptuntersuchungen sowie Sicherheitsprüfungen gem. §29 StVZO für PKW, Krafträder, Zugmaschinen, Anhänger und Wohnwagen
- Änderungsabnahmen gem. §19(2) StVZO und gem. §19(3) StVZO
- Abnahmen von Fahrzeugen zur Personenbeförderung gem. §41 und §42 BOKraft
- Gasprüfungen aller Art (GSP, GAP und GWP gem. §41a StVZO sowie Campinggas)
- Oldtimerbegutachtung gem. §23 StVZO
- Gutachten zur Vorschriftsmäßigkeit gem. §5 FZV
- Mitteilungspflichten ggü. der Zulassungsbehörde bei Änderungen gem. §13 FZV
- Tempo 100 Anhänger gem. 9. Ausnahmeverordnung StVO
- Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung gem. §14(5) GGVSEB
- Einzelabnahmen gem. §21 StVZO
- Gutachten gem. Art. 45 §13 EG-FGV
- Ausnahmegenehmigungen gem. §70 StVZO, z. B. Gigaliner