Im Schadenfall haben Sie das Recht, einen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Feststellung des Unfallschadens zu beauftragen. Hier stehen Ihnen die qualifizierten KFZ-Sachverständigen von Radeck & Grimmell GmbH als neutrale Schadengutachter zur Verfügung. Im Falle der Fremdverschuldung trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten dafür.
Das Schadengutachten dient in erster Linie zur Feststellung der voraussichtlichen Reparaturkosten, des Restwertes, des Fahrzeugwertes zum Zeitpunkt des Unfalls und ob sich die Reparatur noch lohnt.
Ebenso kann das Schadengutachten im Sinne einer Unfallrekonstruktion eingesetzt werden. Hier dient es vorwiegend dazu, den Nachweis über den Unfallhergang zu führen. Im Interesse einer zügigen Schadenabwicklung ist das Schadengutachten im Sinne der Unfallrekonstruktion besonders hervorzuheben.
Das KFZ Sachverständigenbüro Radeck & Grimmell GmbH steht für diese Aufgaben bereit. An all unseren Standorten können Schadengutachten durch qualifizierte Sachverständige erstellt werden.